Rechtsgrundlagen (Art. 6 DSGVO)
Sechs Erlaubnistatbestände, auf die jede Verarbeitung personenbezogener Daten gestützt werden muss.
Definition
Art. 6 Abs. 1 DSGVO regelt, unter welchen Voraussetzungen die Verarbeitung personenbezogener Daten überhaupt zulässig ist. Ohne mindestens eine der sechs Rechtsgrundlagen ist jede Verarbeitung rechtswidrig — egal wie gut die TOMs oder wie sauber das VVT sind.
Die sechs Rechtsgrundlagen:
- lit. a: Einwilligung der betroffenen Person
- lit. b: Erfüllung eines Vertrags oder vorvertragliche Maßnahmen
- lit. c: Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
- lit. d: Schutz lebenswichtiger Interessen
- lit. e: Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse
- lit. f: Berechtigtes Interesse (Abwägung mit Interessen der Betroffenen)
In der Praxis
Für KMU sind vor allem lit. a, b, c und f relevant. Beispiele:
- lit. a (Einwilligung): Newsletter-Abo, Cookie-Tracking, Marketing-Bilder mit Mitarbeitern auf Website
- lit. b (Vertrag): Kundenstammdaten, Bewerbung, Online-Bestellung
- lit. c (gesetzliche Pflicht): Lohnabrechnung, Buchhaltung mit 10-Jahres-Aufbewahrung, Sozialversicherung
- lit. f (berechtigtes Interesse): Videoüberwachung am Eingang, Logging, IT-Sicherheit, Direktwerbung an Bestandskunden
Bei lit. f ist immer eine dokumentierte Interessenabwägung erforderlich. Die Verarbeitung sensibler Daten (Art. 9 DSGVO) darf grundsätzlich nicht auf Art. 6 allein gestützt werden — hier braucht es einen zusätzlichen Erlaubnistatbestand aus Art. 9 Abs. 2.
Was Sie tun müssen
Für jede Verarbeitungstätigkeit:
- Genaue Rechtsgrundlage benennen und im VVT dokumentieren
- Bei lit. f Interessenabwägung schriftlich festhalten
- Bei lit. a Einwilligung dokumentieren (Was? Wann? Wodurch nachweisbar?)
- Bei Änderungen der Verarbeitung Rechtsgrundlage neu prüfen
- In der Datenschutzerklärung gegenüber Betroffenen die Rechtsgrundlage benennen (Art. 13 DSGVO)
Falsche Zuordnung der Rechtsgrundlage ist einer der häufigsten Prüf-Fehler in KMU. Bei Kowoll prüfen wir im Erstaudit jede Verarbeitungstätigkeit auf passende Rechtsgrundlage — Bestandteil der Aufbau-Phase im Festpreis-Modell. Mehr unter Leistungen.