Glossar
Datenschutz-Glossar
Die wichtigsten DSGVO- und Datenschutz-Begriffe — kurz, verständlich, ohne Juristen-Sprech. Jeder Eintrag mit Bezug zur Praxis im Mittelstand.
A
B
- Besondere Datenkategorien (Art. 9 DSGVO) Sensible personenbezogene Daten — Gesundheit, ethnische Herkunft, politische Meinungen, Religion, Sexualleben, biometrische und genetische Daten.
- Betroffenenrechte Rechte natürlicher Personen nach Art. 15–22 DSGVO — Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit, Widerspruch.
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Deutsches Datenschutzgesetz, das die DSGVO konkretisiert und in den Öffnungsklauseln ergänzt — gilt zusätzlich zur EU-Verordnung.
- BvD e.V. (Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands) Größter Berufsverband für Datenschutzbeauftragte in Deutschland mit über 2.000 Mitgliedern und Qualitätsstandards für externe DSBs.
D
- Datenminimierung Grundsatz nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO: Nur die Daten erheben, die für den jeweiligen Zweck wirklich nötig sind.
- Datenpanne / Data Breach Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten — von versehentlich verschickten Mails bis zum Hackerangriff mit Datenverlust.
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) Risikoanalyse nach Art. 35 DSGVO bei voraussichtlich hohem Risiko für Rechte und Freiheiten Betroffener.
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Europäische Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten, seit Mai 2018 unmittelbar geltend in allen EU-Mitgliedstaaten.
- Datenschutzbeauftragter (DSB) Person, die in einem Unternehmen oder einer Behörde die Einhaltung der DSGVO überwacht und beratend zur Seite steht.
- Drittland-Übermittlung Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb von EU/EWR — z.B. USA, UK, Indien.
P
- Personenbezogene Daten Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (Art. 4 Nr. 1 DSGVO).
- Profiling Automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten zur Bewertung persönlicher Aspekte (Art. 4 Nr. 4 DSGVO).
- Pseudonymisierung Verarbeitung von Daten so, dass sie ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen keiner bestimmten Person mehr zuordenbar sind (Art. 4 Nr. 5 DSGVO).
R
S
T
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) Konkrete Schutzmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die ein angemessenes Sicherheitsniveau für personenbezogene Daten sicherstellen.
- TTDSG / TDDDG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz) Deutsches Gesetz, das Datenschutz bei Telekommunikation und Telemedien regelt — insbesondere Cookies, Tracking und Endgeräte-Zugriff.