Glossar

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Deutsches Datenschutzgesetz, das die DSGVO konkretisiert und in den Öffnungsklauseln ergänzt — gilt zusätzlich zur EU-Verordnung.

Definition

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist das deutsche Gesetz zum Datenschutz. Die aktuell gültige Fassung trat zeitgleich mit der DSGVO am 25. Mai 2018 in Kraft und löste das alte BDSG aus dem Jahr 1990 ab.

Das BDSG konkretisiert die DSGVO an den Stellen, an denen die EU-Verordnung den Mitgliedstaaten Gestaltungsspielraum lässt (sog. Öffnungsklauseln). Es ergänzt nicht, sondern präzisiert — z.B. beim Beschäftigtendatenschutz (§ 26), bei der Pflicht zur Bestellung eines DSB (§ 38) und beim Beschäftigtenstatus.

In der Praxis

Für KMU besonders relevant sind:

  • § 26 BDSG: Beschäftigtendatenschutz — wann darf der Arbeitgeber welche Daten verarbeiten?
  • § 38 BDSG: Pflicht zur Bestellung eines DSB ab 20 ständig beschäftigten Personen mit automatisierter Datenverarbeitung
  • § 6 BDSG i.V.m. § 38 Abs. 2: Besonderer Kündigungsschutz für DSBs
  • § 43 BDSG: Bußgeldvorschriften (ergänzend zu Art. 83 DSGVO)
  • § 32 BDSG: Informationspflichten und Ausnahmen

Das BDSG gilt zusätzlich zur DSGVO. Wer DSGVO-konform arbeitet, ist nicht automatisch BDSG-konform — und umgekehrt.

Was Sie tun müssen

Im KMU-Alltag bedeutet das:

  • DSB-Pflicht nach § 38 BDSG prüfen — ab 20 Personen mit automatisierter Verarbeitung
  • Beschäftigtendaten nach § 26 BDSG bewerten (Bewerbermanagement, Mitarbeiter-Monitoring, betriebliche Kommunikation)
  • Bei Krankheitsdaten oder Personalakten besondere Vorsicht — § 26 Abs. 3 stellt zusätzliche Anforderungen
  • Bei betrieblicher Mitbestimmung: Datenschutz-Themen mit dem Betriebsrat abstimmen
  • Sondervorschriften je nach Branche kennen — TKG (Telekommunikation), SGB (Sozialdaten), StGB § 203 (Berufsgeheimnis)

Bei Konflikten zwischen DSGVO und BDSG gilt das EU-Recht vor, soweit die Öffnungsklausel den nationalen Gesetzgeber nicht ausdrücklich ermächtigt. Mehr zur Pflichtprüfung im Ratgeber DSB-Pflicht ab wann und bei den Leistungen.