Datenschutzbeauftragter (DSB)
Person, die in einem Unternehmen oder einer Behörde die Einhaltung der DSGVO überwacht und beratend zur Seite steht.
Definition
Der Datenschutzbeauftragte (DSB, engl. DPO — Data Protection Officer) ist nach Art. 37–39 DSGVO eine fachkundige Person, die die Einhaltung der Datenschutzvorschriften im Unternehmen überwacht. Er berät die Geschäftsführung, schult Mitarbeiter, prüft Verarbeitungstätigkeiten und ist Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde sowie für betroffene Personen.
Der DSB ist weisungsfrei in seiner Funktion und genießt einen besonderen Kündigungsschutz (§ 38 Abs. 2 BDSG i.V.m. § 6 Abs. 4 BDSG).
In der Praxis
Eine Bestellung ist nach Art. 37 DSGVO i.V.m. § 38 BDSG Pflicht, sobald einer dieser Auslöser greift:
- Mindestens 20 Personen sind ständig mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt
- Kerntätigkeit umfasst umfangreiche regelmäßige Überwachung Betroffener
- Verarbeitung besonderer Datenkategorien nach Art. 9 DSGVO in großem Umfang
Der DSB kann intern bestellt oder extern beauftragt werden. Beim internen DSB muss eine Person die Fachkunde nachweisen, ausreichend Zeit haben und frei von Interessenkonflikten sein (keine Geschäftsführung, IT-Leitung, HR-Leitung). Beim externen DSB übernimmt ein spezialisierter Dienstleister die Funktion — meist günstiger und juristisch sicherer.
Was Sie tun müssen
Wenn Sie eine Pflicht zur Bestellung haben:
- DSB benennen (intern oder extern) innerhalb einer angemessenen Frist
- Kontaktdaten des DSB öffentlich machen (Impressum, Datenschutzerklärung)
- Meldung an die Aufsichtsbehörde — in BW formlos online
- Direkten Berichtsweg zur höchsten Managementebene sicherstellen
- Den DSB in alle datenschutzrelevanten Vorgänge frühzeitig einbinden
- Schulung und Fortbildung des DSB ermöglichen
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