Landesbeauftragter für Datenschutz BW (LfDI)
Datenschutz-Aufsichtsbehörde des Landes Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart.
Definition
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) ist die für Baden-Württemberg zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art. 51 ff. DSGVO und § 40 BDSG. Sitz: Stuttgart.
Aktueller Amtsinhaber (Stand 2026): Tobias Keber (seit Anfang 2023, Nachfolger von Stefan Brink). Die Behörde ist unabhängig, weisungsfrei und finanziert sich aus dem Landeshaushalt.
Zuständig ist der LfDI BW für alle in BW ansässigen Unternehmen, Vereine, Behörden und Selbstständigen. Für andere Bundesländer gibt es jeweils eigene Aufsichten — in Bayern z.B. das BayLDA, in NRW die LDI NRW.
In der Praxis
Aufgaben der Aufsicht:
- Beratung von Unternehmen und Bürgern
- Bearbeitung von Beschwerden Betroffener
- Durchführung von Audits (anlassbezogen und stichprobenartig)
- Verhängung von Bußgeldern bei Verstößen
- Schwerpunktaktionen zu aktuellen Themen
- Veröffentlichung jährlicher Tätigkeitsberichte
- Beratung des Landesgesetzgebers
Prüfschwerpunkte des LfDI BW 2025–2026:
- KI-gestütztes Recruiting in HR-Abteilungen
- Cookie-Banner-Compliance (TTDSG)
- Datenschutz in Arztpraxen und im Gesundheitswesen
- Auftragsverarbeitung mit US-Cloud-Anbietern
- Bewerbermanagement in KMU
Wer in BW ansässig ist und z.B. seinen DSB bestellt, meldet das beim LfDI online über das offizielle Meldeformular.
Was Sie tun müssen
Im normalen Geschäftsbetrieb:
- DSB-Bestellung melden (sofern Pflicht besteht)
- Datenpannen innerhalb 72 Stunden melden — online über das offizielle Formular des LfDI
- Auf Beschwerden von Betroffenen kooperativ reagieren — der LfDI wird oft als Vermittler tätig
- Bei Anfragen / Audits offen und konstruktiv kommunizieren
Im Beschwerde- oder Audit-Fall:
- DSB einschalten
- Alle angeforderten Dokumente (VVT, TOMs, AVVs) bereitstellen
- Fristen beachten — meist 14 Tage für die Stellungnahme
- Ehrlich bleiben — die Aufsicht honoriert Kooperation mit milderen Sanktionen
Thomas Kowoll hat seit 2018 keinen einzigen seiner Mandanten in ein LfDI-Bußgeldverfahren laufen lassen — kooperative Kommunikation und solide Doku sind die wichtigsten Hebel. Mehr unter Über Thomas Kowoll und Bußgeld-Risiko.